VfGH erklärt Beschwerderegelung der StPO für verfassungswidrig – und was sich sonst noch tut
Seit der seit 2008 geltenden Strafprozessnovelle haben wir immer wieder erleben müssen, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Maßnahmenbeschwerden bezüglich konkreter Amtshandlungen der Polizei aufgrund einer Rechtsunklarheit nicht zulässt und sich für unzuständig erklärt. Somit wurde Opfern von polizeilichem Fehlverhalten eine wichtige Möglichkeit genommen, gegen ein solches Beschwerde einzulegen und die Arbeit der Polizei einer gerichtlichen Nachprüfung zu unterziehen.