Maßnahmenbeschwerde beim UVS
admin — Mon, 11/23/2009 - 20:27
Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat
Der UVS ist ein vom Polizeiapparat unabhängige Behörde die unter anderem aufgrund von Beschwerden die Arbeit der Polizei genauer unter die Lupe nimmt, aber nur dann, wenn die Amtshandlung unter das Sicherheitspolizeigesetz fällt. Eine Amtshandlung also gegen einen "gefährlichen Angriff" (eine strafbare Handlung oder Verwaltungsübertretung). Alle weiteren und der Abwehr des "gefährlichen Angriff" nachfolgenden Handlungen fallen unter die Strafrechtspflege (Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen der Kriminalpolizei als Vorbereitung eines Strafverfahrens) und dafür ist die Strafprozessordnung zuständig. Wenn im Zuge dessen von der Polizei Fehler gemacht wurden und du deiner individuellen Rechte beraubt wurdest kannst du bei der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen.
Ein Beispiel
Kommt es direkt bei Demos oder Aktionen zu Kontrollen oder Festnahmen werden diese meist auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zustande. Der § 35 SPG definiert die Feststellung der Identität als: das Erfassen des Namens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Falls du nicht gewillt bist (für österreichische Staatsbürger_innen besteht keine Ausweispflicht) deinen Ausweis herzuzeigen, kann die Polizei entweder über Funk deine Daten mit dem Zentralen Melderegister vergleichen oder (falls vor Ort nicht möglich oder zu Zeitaufwendig) dich zur Feststellung der Identität auf die Polizeiinspektion mitnehmen (und dann dort im Melderegister nachsehen). Oft (und wenn es nicht das Ziel ist eine Amtshandlung in die Länge zu ziehen) ist es das einfachste durch einen amtlichen Lichtbildausweis deine Angaben zu untermauern.
Was die Polizei jedoch nach dem Sicherheitspolizeigesetz auf keinen Fall machen darf ist von dir zu verlangen für ein Portraitfoto zu posieren. Also dich darum bitten dürfen sie schon und falls du freiwillig einwilligst auch fotografieren. Wenn du dich jedoch verbal dagegen wehrst und du keine Anstalten machst dich freiwillig fotografieren zu lassen müssen sie sich mit deinen Angaben zufrieden geben.
Falls sie dich unter Zwang ("Stell dich her da und gib a Ruh´") zu einem Foto nötigten kannst du beim UVS Beschwerde einlegen. Auch gegen die Nichteinhaltung weiterer durch das SPG gewährter Rechte (wie die Herausgabe der Dienstnummer oder die Möglichkeit von Vertrauenspersonen, SPG § 30) können Betroffene - Personen die durch Zwang in ihren (Freiheits-)Rechten beeinträchtigt werden - Beschwerde einlegen.
Generell ist der UVS vor allem zuständig
° als Berufungsinstanz im Verwaltungsstrafrecht,
° zur Entscheidung über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein,
° als Berufungsinstanz in sonstigen Angelegenheiten, die ihnen durch Gesetz zugewiesen werden.
Der Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich ist in der Fabrikstraße 32, 4021 Linz zuhause und im Web unter http://www.uvs-ooe.gv.at/ zu finden.
